Der Sportausschuss dient der Unterstützung und Beratung des Verbandssportwartes in allen Sportfragen. Vorsitzender des Sportausschusses ist der Verbandssportwart.
Dem Sportausschuss gehören gemäß Satzung §16 an:
- der Verbandssportwart
- der Verbandsjugendwart
- die Sportwarte der Verbandsligen
- der Referent für Jüngstentennis
- der Referent für Regelkunde und Schiedsrichterwesen
- die Bezirkssportwarte
- zwei Spielervertreter
Die Spielervertreter werden von den Teilnehmern der Verbandsmeisterschaften auf ein Jahr gewählt.