Die Jugendkommission dient zur Unterstützung und Beratung des Verbandsjugendwartes in allen Jugendfragen.
Der Jugendkommission gehören gemäß Paragraph 8 Jugendordnung an:
- der Verbandsjugendwart
- der Referent für Jüngstentennis
- die Bezirksjugendwarte
- zwei Vereinsvertreter
- zwei Spielervertreter
Den Vorsitz hat der Verbandsjugendwart.