Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung von Berlin
- Details
Im Land Berlin ist das Tennisspielen in den Hallen ab morgen (Samstag, 7.11.2020) untersagt. Das Einzelspiel im Freien ist weiterhin gestattet.
Nach den nun im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin veröffentlichten Änderungen wird es ab Samstag nicht mehr möglich sein, in den Hallen Tennis zu spielen. Hier die relevante Passage im Wortlaut:
„(7a) Gedeckte Sportanlagen (Sporthallen) dürfen nur geöffnet werden, soweit dies erforderlich ist a) für den Sport des in § 5 Absatz 7 Satz 2 Buchstabe b genannten Personenkreises, b) für den Pferdesport in dem unter Tierschutzgesichtspunkten zwingend erforderlichen Umfang. Ansonsten bleiben sie geschlossen.“
Der TVBB unterstützt weiterhin die nötigen Regelungen zur Eindämmung des Corona-Virus, bedauert die jetzige Verschärfung der Regeln zu Lasten des kontaktlosen Tennissports jedoch zutiefst und hofft, dass wir schnellstmöglich wieder zur alten Regelung zurückkehren können um im Winter dem Tennissport in der Halle nachgehen zu können.