AS LED-Lighting informiert: BMU-Förderungen
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BMU – Förderung für Kommunen, kommunale Träger und eingetragene Vereine.
Zum 1. Januar 2022 ist eine neue Kommunalrichtlinie in Kraft getreten.
Die Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums ist zum 1. Januar 2022 angepasst worden, im Sinne des Klimaschutzes werden Sanierungsobjekte von Kommunen, Vereinen und gemeinnützigen Trägern in puncto LED- Außenbeleuchtung sowie LED- Innen- und Hallenbeleuchtung gefördert.
In 2022 muss der Eigenanteil in Höhe von 5 % erbracht werden, ab 1. Januar 2023 in Höhe von 15%.
Weitere Eckdaten, entnehmen Sie bitte folgendem Link: https://www.as-led.de/service/foerderungen/bmu
Für alle weiteren Fragen steht AS LED-Lighting Ihnen in gewohnter Weise immer zur Verfügung. Wenden Sie sich bitte gerne an Peter Lüdtke vom Vertrieb Nord – Ost.
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AS LED Lighting GmbH
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