Beantragung Mittel aus dem Rettungsschirm Vereine - Berlin
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Der gemeinnützige Sport in Berlin mit seinen Vereinen und Verbänden hat seit Beginn der Corona-Krise vielfältige Maßnahmen ergriffen, um die Auswirkungen für die Sporttreibenden und ihre Vereine und Verbände zu mildern.
Der Landessportbund Berlin e.V. beispielsweise hat sich frühzeitig darum bemüht, in enger Abstimmung mit den politischen Vertreter/-innen der Stadt einen Rettungsschirm für den Sport zu realisieren, um den nicht absehbaren finanziellen Schäden der Sportverbände und Sportvereine entgegenzuwirken.
Der Senator für Inneres und Sport, Andreas Geisel, hat grünes Licht für einen „Rettungsschirm für den gemeinnützigen Sport“ gegeben. Dieser Rettungsschirm ist damit eine direkte Umsetzung der Verfassung des Landes Berlin: „Sport ist ein förderungs- und schützenswerter Teil des Lebens. Die Teilnahme am Sport ist den Angehörigen aller Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen.“
Der Landessportbund Berlin wird die zur Verfügung stehenden Mittel des Rettungsschirms zielgerichtet, transparent und überprüfbar an die Vereine und Verbände ausreichen. Hierfür stellt er Ihnen zwei Dokumente zur Verfügung, einmal das von Ihnen auszufüllende Formular sowie den Kriterienkatalog als Hilfestellung.
Die Datei „Formular-Vereine.xlsx“ dient zur Feststellung der durch die Corona-Pandemie im Verein entstandenen Defizite für den Zeitraum vom 13. März bis 31. Dezember 2020.
Der Erstantrag: Berücksichtigen Sie sowohl alle bereits angefallenen Defizite (rückwirkend bis zum 13. März 2020), als auch die bereits absehbar zu beziffernden Defizite bis zum 31. Dezember 2020. Erstanträge können jederzeit bis zum 31. Dezember 2020 gestellt werden. Auf Grundlage der von Ihnen gemeldeten Angaben wird der LSB zeitnah eine Abschlagszahlung leisten. Mit der Abschlagszahlung möchte der LSB die Bearbeitungsdauer reduzieren.
Anpassungen/ Ergänzungen zum Erstantrag: Sollten sich die von Ihnen genannten Schäden verringern oder vergrößern oder sollten sich weitere Defizite abzeichnen, haben Sie die Möglichkeit, die korrigierten Angaben nachzumelden. Bis zum 31. Dezember 2020 sollten dem LSB Berlin dann die gesamten entstandenen Defizite gemeldet worden sein.
Wichtig: Bitte nutzen Sie für die oben genannten Ergänzungen das bereits beim Erstantrag eingereichte Formular Ihres Vereins (Formular-Vereine.xlsx) und ergänzen Sie die zusätzlichen Defizite in der Gesamtsumme, sodass dem LSB Berlin immer der entstandene Gesamtschaden vorliegt.
Das vollständig ausgefüllte Formular senden Sie bitte an:
In der Datei „Anleitung-Vereine.pdf“ finden Sie die notwendigen Erläuterungen. Sie finden dort auch Beispielrechnungen.
Alle notwendigen Formulare finden Sie (zum Download) auf der LSB-Homepage unter:
Formular
https://lsb-berlin.net/rettungsschirm/formular-vereine.xlsx
Anleitung
https://lsb-berlin.net/rettungsschirm/anleitung-vereine.pdf
Für Fragen oder Unterstützung wenden Sie sich unter Beachtung der unten genannten Kriterien per E-Mail an das Rettungsschirm-Team des LSB Berlin:
Bitte hinterlassen Sie:
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