Corona-Update Brandenburg
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Im Bereich Tennis gilt nach der Corona-Verordnung: In Sportanlagen gilt in geschlossenen Räumen die 3G-Regelung (Zutritt nur für Sportausübende, die einen negativen Testnachweis vorlegen können; für nicht volljährige Sportausübende reicht wie bisher als Nachweis auch eine von einer oder einem Sorgeberechtigten unterzeichneten Bescheinigung über einen negativen Selbsttest aus). Außerdem muss außerhalb der Sportausübung der Mindestabstand eingehalten werden und eine medizinische Maske getragen werden.