Corona-Update -Testpflicht
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Trainer*innen und Übungsleitende müssen auf Anforderung der nach Landesrecht zuständigen Behörde ein negatives Coronatest-Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung mittels eines anerkannten Tests vorlegen. Die Rechtslage ist nach LSB Berlin Ansicht eindeutig und das wurde gegenüber den zuständigen Senatsverwaltungen auch mehrfach adressiert. So lange wir keine anderslautende Anweisung von der Senatsverwaltung für Gesundheit erhalten haben, empfehlen wir: Es reicht ein zertifizierter Selbsttest, der im 4-Augen-Prinzip durchgeführt wird. Die vom Landessportbund ausgegebenen Selbsttests sind anerkannt und zertifiziert.
In Brandenburg sind ebenfalls Selbsttests für die Trainer zugelassen.
Ab dem 1. Mai 2021 sind Arbeitnehmer*innen von der Pflicht befreit, das Testangebot wahrzunehmen, wenn sie vollständig geimpft sind und die finale Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt, oder nach einer Infektion mit dem Coronavirus, die maximal sechs Monate und mindestens 28 Tage zurückliegt, genesen sind. Ebenso entfällt die Testpflicht nach einer Infektion mit dem Coronavirus für die Personen, deren Infektion mehr als sechs Monate zurückliegt und die mindestens eine Impfung erhalten haben.