Entschädigung der Vereine wegen Corona-Maßnahmen
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Der derzeit gültige Lockdown hat für einen Großteil unserer Berliner Vereine neben der Einschränkung des Vereinssports auch erhebliche finanzielle Auswirkungen. Aufgrund der Besonderheit, dass viele Vereine die Tennishallen in Eigenregie betreiben und die laufenden Kosten für Betrieb und Unterhalt weitergezahlt werden müssen, sind diese finanziell geschädigt.
Für diese Coronabedingten Ausfälle gibt es für Berliner Vereine derzeit zwei Unterstützungsmöglichkeiten:
1. Novemberhilfen: Die Umsatzausfälle, die den Vereinen durch den 2 Lockdown im November entstehen, sollen entsprechend den Erklärungen der Bundespolitik zu 75% erstattet werden.
Das genaue Antragsverfahren wird derzeit zwischen dem Bundesfinanzministerium und dem Wirtschaftsministerium abgestimmt. Ausgehend von dem Umsatz des letzten November sollen hier dann die Entschädigungen gezahlt werden.
Hier finden Sie Informationen zu den Novemberhilfen.
2. Rettungsschirm Vereine des LSB Berlin:
Generell haben die Vereine die Möglichkeit über den Rettungsschirm des LSB entsprechende Notlagen, die durch die Corona – Pandemie entstehen Zuschüsse zu erhalten. Dieses Verfahren existiert bereits seit dem Frühjahr und ist bis zum 31.12.2020 befristet. Hier finden Sie Informationen zum Rettungsschirm.