Namentliche Mannschaftsmeldung Sommer 2013 -Durchführungsbestimmungen
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Der Verbandssportwart hat – in Zusammenarbeit mit dem Leistungsklassenbeauftragten – Durchführungsbestimmungen zur namentlichen Mannschaftsmeldung für die Sommersaison 2013 erlassen.
Bitte beachten Sie diese bei der der namentlichen Meldung, die spätestens am 15. März abgeschlossen sein muss.
Zu den Durchführungsbestimmungen