Neue Durchführungsbestimmungen der Regionalliga und Ostliga – Änderungen bezüglich der Feststellung der Spielstärke bzw. Meldereihenfolge
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Nachdem am letzten Wochenende die Durchführungsbestimmungen 2016 für die Spiele in der Regionalliga Nord-Ost veröffentlicht worden sind (rückwirkend gültig ab 01.03.2016), liegen nun sowohl diese als auch die Durchführungsbestimmungen 2016 für die Spiele in der Ostliga vor.
Die Durchführungsbestimmungen 2016 für die Spiele in der Regionalliga Nord-Ost enthalten hinsichtlich der Feststellung der Spielstärke neue Regelungen. Diese wirken sich auf die Meldereihenfolge bei einer namentlichen Meldung aus.
Die Unterzeichner sind der Überzeugung, dass die Vereine des TVBB über den aktuellen Regelungsstand unterrichtet sein müssen – und zwar noch vor Ende der Meldefrist am 15.03.2016. Wir weisen jedoch darauf hin, dass Schlussfolgerungen und Interpretationen durch uns nicht möglich sind, da dies Sache des Spielausschusses der Regionalliga Nord-Ost sowie der Ostliga ist.
Wir Unterzeichner bedauern, die Vereine erst so kurz vor Meldeschluss zu informieren – was aber daran liegt, dass auch wir selbst leider erst am 11.03.2016 von den neuen Durchführungsbestimmungen 2016 für die Spiele in der Regionalliga Nord-Ost Kenntnis erlangt haben.
Alexander Klimke, Präsidiumsmitglied für Sportentwicklung
Torsten Pressel, Präsidiumsmitglied für Medien und Öffentlichkeitsarbeit
Auszug aus den Durchführungsbestimmungen 2016 für die Spiele in der Regionalliga Nord-Ost:
§ 9 Namentliche Mannschaftsmeldungen
(3) Die Feststellung der Spielstärke erfolgt nach § 5 DTB‐Wettspielordnung. Maßgeblich dafür sind die aktuell veröffentlichten LK‐Einstufungen.
Innerhalb der gemeldeten Altersklasse gilt bei identischer LK die DTB‐Rangliste dieser Altersklasse oder einer anderen Altersklasse.
Bei identischer LK ohne DTB‐Ranglistenposition ist die Reihenfolge frei wählbar.
Die Vergabe von B‐Nummern im Bereich Damen und Herren liegt im Ermessen der Verbände und wird von diesen dem Spielleiter mit Genehmigung der Mannschaftsmeldungen bekannt gemacht.
Auszug aus den Durchführungsbestimmungen 2016 für die Spiele in der Ostliga:
4. § 15 Ostliga-Statut: Namentliche Meldung:
Die Feststellung der Spielstärke erfolgt nach § 5 DTB-Wettspielordnung in Verbindung mit § 15 des Ostliga-Statutes. Danach sind die jeweils gültige Deutsche Rangliste und dann das LK-System maßgeblich.
Wenn in der namentlichen Mannschaftsmeldung von der durch Satz 2 vorgegebenen Reihenfolge abgewichen werden soll, sind die hierfür maßgeblichen Gründe dem Sportwart des jeweiligen Landesverbandes in einem gesonderten Antrag mitzuteilen.
Die endgültige Entscheidung trifft der Spielausschuss.
Für Spieler, die aufgrund ihrer Leistungsklasse eigentlich so weit vorne gemeldet werden müssten, dass sie Stammspieler einer oberen Mannschaft derselben Altersklasse würden, kann bei der namentlichen Meldung auf Antrag des Vereins ein Sperrvermerk gesetzt werden. Ein solcher Spieler darf dann allerdings kein einziges Mal in einer oberen Mannschaft spielen.
Durchführungsbestimmungen der Regionaliga Nord-Ost
Durchführungsbestimmungen der Ostliga