Neues Förderfenster der Kommunalrichtlinie für Sportvereine in 2019
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Gerne möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass vom 1. Januar bis 31. März 2019 das nächste Förderfenster der Kommunalrichtlinie beginnt. Auch dieses Mal können Sportvereine mit eigenen Sportstätten Anträge stellen.
Bitte beachten Sie, dass die Kommunalrichtlinie zwischenzeitlich novelliert wurde und sich dadurch einige Änderungen bezüglich der Fördervoraussetzungen und Fördermaßnahmen ergeben haben. Hierzu haben wir Ihnen ein aktualisiertes Informationspapier angehängt.
Zu den wichtigen Neuerungen gehört, dass mit der neuen Kommunalrichtlinie die Anforderungen an technische Anlagen neu definiert und klare Energieeffizienzanforderungen an die Anlagen gestellt werden sowie, dass die Förderung technologieneutral ausgelegt ist. Neu ist auch, dass Radabstellanlagen, die Optimierung zentraler Warmwasserbereitungsanlagen, der Austausch nicht regelbarer Pumpen in Schwimmbädern, Gebäudeleittechnik mit dazugehöriger Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik sowie Verschattungsvorrichtungen mit Tageslichtnutzung gefördert werden.
Damit auch kleinere Antragsteller von der Förderung profitieren, können sich mehrere Sportvereine oder andere gleichartige Antragsteller zu einem gemeinsamen Antrag zusammenschließen. So haben es Sportvereine leichter, die Mindestzuwendung zu erreichen.
Informationsblatt-Klimaförderung-BMUB 2019
Jetzt Förderanträge für Sportstätten und Klimaschutz stellen