Seit heute liegt das von der Senatsverwaltung bestätigte TVBB-Nutzungs- und Hygienekonzept für den Wettkampfbetrieb in Berlin ab dem 04.06.2021 vor. Es orientiert sich im Wesentlichen an dem Konzept aus dem Vorjahr. Neu hinzugekommen ist, dass an Wettbewerben im Freien nur aktuell negativ geteste, genesene sowie vollständig geimpfte Personen teilnehmen können. Die Testpflicht gilt dabei für alle Teilnehmenden an der Sportausübung einschließlich der Betreuungspersonen und des Funktionspersonals. Wettbewerbe in der Halle sind derzeit in Berlin noch nicht gestattet. Das Konzept ist hier herunterzuladen.
Folgende Anmerkungen dazu:
- Gemäß § 19 (3) der Zweiten SARS-CoV-2- Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt die Testpflicht nicht für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die im Rahmen des Schulbesuchs getestet werden.
- Bezüglich der Nachweise, insbesondere für geimpfte und genesene Personen verweisen wir auf §6 der Zweiten SARS-CoV-2- Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und den Empfehlungen des LSB:
- Es reicht ein zertifizierter Selbsttest, der im 4-Augen-Prinzip durchgeführt wird.
- Die Protokollierung über ein Formular ist zwingend erforderlich. Der TVBB wird spätestens morgen eine Formularvorlage zur Verfügung stellen.
- Die Testung kann, muss aber nicht auf der Sportanlage durchgeführt werden, möglich ist auch eine Durchführung an einem anderen Ort (z.B. zu Hause).
- Die Durchführung des Tests darf zeitlich nicht länger als 24 Stunden vor dem Beginn des jeweiligen Sportangebotes liegen.
- Die Bestätigung der Testung kann ausschließlich durch volljährige Personen erfolgen, die Volljährigkeit ist daher im Formular entsprechend anzukreuzen.
- Natürlich können auch Testergebnisse von offiziellen Testzentren oder Teststationen bei Anfrage vorgelegt werden.
- Verantwortlich sind die Mannschaftsführerinnen bzw. Mannschaftsführer, die sich vor dem Wettkampf davon vergewissern, dass die Nachweise für die jeweils eigene Mannschaft vorliegen.
- Sofern sich mit der angekündigten nächsten Aktualisierung der Verordnung zum 18.06.2021 Veränderungen wie z.B. ein Entfall der Testpflicht ergeben sollten, werden wir rechtzeitig darüber informieren.