Spielgemeinschaften im TVBB: Regelung / Termine für Sommer 2013
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Die Mitgliederversammlung hat am 25. März 2012 beschlossen, die Wettspielordnung dahingehend zu ergänzen, dass ‚Spielgemeinschaften‘ von Vereinen gebildet werden können. Das Präsidium hat nach § 2, Absatz 2 der Wettspielordnung beschlossen, dass Spielgemeinschaften nach den in Anhang 1 beschriebenen Regeln zugelassen werden.
Zur Beantragung einer Spielgemeinschaft verwenden Sie bitte das in Anhang 2 vorgegebene Formular (in diesem Jahr bitte spätestens mit der Mannschaftsmeldung zum 10.12.2012 zurücksenden!). Zur nächsten Mitgliederversammlung stellt das Präsidium einen entsprechenden Antrag zur Änderung des Paragraphen 6 der Wettspielordnung.