Update: Tennis in Berlin während der Corona-Pandemie
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Nach den Berliner Senatsbeschlüssen in der „6. Verordnung zur Änderung der SARS-Cov-2- Eindämmungsmaßnahmenverordnung“ vom 7. Mai 2020 haben sich für die Ausübung des Tennissports in den Berliner Vereinen – und gleichlautend in Kürze auch für die Brandenburger Vereine – Anpassungen ergeben, die wir Ihnen in Auszügen zur Anwendung der Schutzmaßnahmen für unsere Sportanlagen zur Kenntnis und zur Beachtung geben. Die Verordnungen gelten ab dem 15. Mai 2020 und sind bis zum 6. Juni 2020 in Kraft. Hier haben wir die Regelungen für Sie zusammen gefasst.
Hier lesen Sie weitere Ergänzungen zu diesem Update (18.05.2020).