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Ein Schreiben aus dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg erläutert noch einmal die Voraussetzungen unter denen Sport in Brandenburg möglich ist.

Hier der für den Tennissport entscheidende Passus des Schreibens vom 5.11. an den Landessportbund Brandenburg:

„Gemäß § 12 Absatz 1 der SARS-CoV-2-EindV ist der Sportbetrieb auf und in allen Sportanlagen untersagt. Dies gilt insbesondere für Gymnastik-, Turn- und Sport-hallen, Fitnessstudios, Tanzstudios, Tanzschulen, Bolzplätze, Skateranlagen und vergleichbare Einrichtungen.

Zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit regelt § 12 Absatz 1 der SARS-CoV-2-EindV Absatz 2 einige Ausnahmen vom Verbot des Sportbetriebs auf Sportanlagen.

Von der Untersagung ausgenommen sind

1. der Individualsport auf und in allen Sportanlagen allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts,

2. der Sportbetrieb für den Schulbetrieb sowie für Lehrveranstaltungen in der Sportpraxis an Hochschulen und

3. der Trainings- und Wettkampfbetrieb der Berufssportlerinnen und -sportler, der Bundesligateams sowie der Kaderathletinnen und -athleten der olympischen und paralympischen Sportarten an Bundes-, Landes- oder Olympiastützpunkten, der im Rahmen eines Nutzungs- und Hygienekonzeptes des jeweiligen Sportfachverbandes stattfindet.

  • 12 Absatz 2 Ziffer 1 der SARS-CoV-2-EindV regelt, dass Personen weiterhin alle Sportanlagen nutzen können, soweit es sich um Individualsport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts handelt. Individualsport ist dabei jeder Sport, der die Bedingungen des § 12 Absatz 2 Ziffer 1 der SARS-CoV-2- EindV erfüllt. Die Ausübung von Kontaktsport ist für den Individualsport im Rahmen der Ausnahme grundsätzlich untersagt. Nur Personen eines Haushaltes dürfen Kontaktsport betreiben.

Für die Ausübung des Individualsports gemäß § 12 Absatz 1 Ziffer 1 der SARS- CoV-2-EindV dürfen alle Sportanlagen zur Verfügung gestellt werden.“

Der TVBB freut sich sehr für seine Mitglieder in Brandenburg, dass das Tennisspielen auf und in allen Sportanlagen allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts möglich ist und wünscht viel Spaß auf dem Platz.

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