Update: Corona-Eindämmungsverordnung (Berlin)
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Nach der nun gültigen Verordnung des Senats ist es möglich die Umkleidekabinen zu nutzen. Allerdings muss dafür eine ständige Belüftung gewährleistet sein.
Zudem dürfen Hallen genutzt werden. Dies gilt jedoch nur für den Trainingsbetrieb.