Verbandsspiele Sommer 2019 - namentliche Meldung
- Details
Ab sofort können die namentlichen Meldungen der einzelnen Mannschaften für die Verbandsspiele im Sommer vorgenommen werden. Bis zum 15. März ist die Bearbeitung für die Vereine im Nu-Portal möglich.
Da es in der letzten Zeit vermehrt Nachfragen über die Meldeprozedur gab, möchten wir an dieser Stelle kurz die gültigen Regelungen erklären, denn die immer wieder zu hörende Aussage „man kann jetzt aufstellen wie man will“ stimmt natürlich nicht. Weiterhin und unverändert gilt unsere durch die Mitgliederversammlung verabschiedete Wettspielordnung:
§8 (5) Maßgeblich für die Feststellung der Spielstärke ist die jeweils gültige Deutsche Rangliste, dann das LK-System. Hiervon abweichende Mannschaftsmeldungen sind grundsätzlich unzulässig. Für Spieler ab Damen 30 / Herren 30 kann eine Einstufung der individuellen Spielstärke unter Berücksichtigung sportlicher Aspekte (u. a. von in der Vergangenheit erzielten Ergebnissen) vorgenommen werden.
Die einzige Änderung jetzt im Sommer 2019 betrifft die Verfahrensdurchführung. Bisher war zur Aufstellung nach individueller Spielstärke, abweichend von Rangliste und LK, ein gesonderter Antrag nötig. Dieser ist jetzt nicht mehr erforderlich. Die Meldung mit – begründeter – Abweichung von der Reihenfolge nach Rangliste und LK ist lediglich online abzugeben.
Die gegnerischen Vereine können dann nach der Veröffentlichung von ihrer Kontrollfunktion Gebrauch zu machen und gegen offensichtlich falsche Meldungen Einspruch erheben.
Unabhängig vom Vorgenannten ist es in jeder Altersklasse möglich die Leistungsklassen 20-23 nach Spielstärke in der namentlichen Meldung aufzustellen.
Die aufgestellte Reihenfolge ist für die gesamte Spielzeit verbindlich, d.h. auch wenn zwei Spieler die gleiche LK haben spielt immer der in der Meldung erstgenannte vor dem anderen.