Der Berliner Senat hat die zehnte Änderung der Dritten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für das Land Berlin beschlossen. Diese ist hier einzusehen. Die geltenden Regelungen haben dann vorerst bis zum 28. November 2021 Gültigkeit.
Der Berliner Senat hat sich auf eine umfangreiche Ausweitung der 2G-Regel geeinigt. Die Entscheidung dazu erfolgte angesichts der Pandemieentwicklung und der erheblich gestiegenen Inzidenzzahlen bundesweit. Bei der Sportausübung in gedeckten Sportanlagen, Fitness- und Tanzstudios und ähnlichen Einrichtungen gilt von Montag an 2G.
Die Sportausübung unter freiem Himmel ist weiterhin unter unveränderten Bedingungen (ohne Nachweis von Impfung/Test) zulässig. Für das Betreten eines Funktionsgebäudes auf der Sportanlage (Umkleidekabinen eingeschlossen) gilt künftig für alle Anwesenden (Sportlerinnen und Sportler, Eltern, Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer, Funktionspersonal, Zuschauerinnen und zuschauer) die 2G-Regelung. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden, sind dabei grundsätzlich von den 2G-Bedingungen ausgenommen.
Zudem gilt:
Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und dies durch ärztliche Bescheinigung nachweisen, sind von der 2G-Regel ausgenommen, sie müssen jedoch negativ getestet sein (PCR-Test nicht älter als 48 Stunden)
Auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden (Schülerausweis wird als Nachweis anerkannt), sind von der 2G-Regel grundsätzlich ausgenommen.
Für Übungsleitende gilt wie für Personal, dass sie mit negativer Testung für jeden Tag des Arbeitseinsatzes ebenfalls unter die 2G-Regel fallen. Die Verantwortlichen sind verpflichtet, das Ergebnis der Testung zu dokumentieren (§ 8a Abs. 2 Nr. 3 iVm. Nr. 2 InfSchMV)
In gedeckten Sportanlagen ist, außer während der Sportausübung, stets ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Zum Zweck der Kontaktnachverfolgung ist das Führen einer Anwesenheitsdokumentation durch die Vereine zwingend erforderlich.
Paragraph 33 Wettkampfbetrieb
(1) Der professionelle sportliche Wettkampfbetrieb ist zulässig, soweit er im Rahmen eines Nutzungs- und Hygienekonzeptes des jeweiligen Sportfachverbandes stattfindet. Alle am Wettkampfbetrieb in gedeckten Sportanlagen, Fitness-, Tanzstudios und ähnlichen Einrichtungen beteiligten Personen müssen negativ getestet sein und dies vor Betreten der Sportstätte nachweisen. Für den Wettkampfbetrieb im Freien gilt Satz 2, wenn mehr als 100 Personen anwesend sind. Im Übrigen gelten die Vorgaben des § 12 Absatz 3.
(2) Die Durchführung von sportlichen Wettkämpfen kann unter die 2G-Bedingung gestellt werden, dann finden die §§ 1 Absatz 2 und 31 Absatz 4 Satz 1 keine Anwendung. Personen, die an sportlichen Wettkämpfen teilnehmen, müssen nicht zum Personenkreis nach § 8 Absatz 2 Nummer 1 bis 4 gehören, wenn sie eine negative Testung im Sinne von § 6 nachweisen.
(3) Für den nicht professionellen sportlichen Wettkampfbetrieb gilt Absatz 1 entsprechend.
Viele Jahre war die Mini-Tennis-Runde der Start in den Mannschaftssport für viele unserer Kids. Um diesen Bewerb wieder zu beleben, hat unser neuer Jüngstenreferent Christian Noack den U8-Team-Cup ins Leben gerufen, bei dem an mehreren Spieltagen im Jahr alle Teams gemeinsam an einem Ort miteinander Tennis spielen und athletische Bewerbe absolvieren.
Der erste Termin ist für den 20. November geplant, alle weiteren Informationen können der Ausschreibung und den Durchführungsbestimmungen entnommen werden. Wir hoffen auf zahlreiche Anmeldungen.
Bei den 30. Ostdeutschen Jugendmeisterschaften, die vom 06.-07.11.2021 für die Jungen und Mädchen der Altersklassen U12 und U14 in Leipzig stattfanden, gingen zwei Titelgewinne und zwei 2. Plätze an den TVBB.
Der TVBB bietet im Jahr 2022 wieder eine B-Training Leistungssport Ausbildung an. Interessierte lizenzierte C-Trainerinnen und Trainer können sich bitte bis zum 15.11.2021 unter der Emailadresse:
Wir bitten alle Vereine, die im Jahr 2022 ein DTB-Ranglistenturnier ausrichten wollen, dies bis zum 07.11.21 online im nu-System zu beantragen. Die endgültige Deadline ist der 15.11.21, die Zeit dazwischen soll dann zur Terminkoordination genutzt werden, um unnötige Terminüberschneidungen zu vermeiden. Fragen zur Turnierplanung können an
Ein Treffen der Turnierleiter zum Erfahrungsaustausch sowie zur Schulung von neuen Regelungen und dem nu-System wird folgen, jedoch erst wenn auch die DTB-Regularien für 2022 feststehen.
Hier eine Liste der geplanten übergeordneten Termine:
Bisher war es nur möglich, sich zu einem Turnier online anzumelden. Wer krank wurde oder aus anderen Gründen verhindert war, konnte sich nur beim jeweiligen Turnierveranstalter wieder abmelden. Das ändert sich mit der „Online Turnierabmeldung“ von mybigpoint. Im Bereich „Meine Meldungen“ im Turnierkalender von mybigpoint wurde die Option „Abmelden“ geschaffen, mit der sich jedes Mitglied von allen Konkurrenzen eines gemeldeten Turniers wieder abmelden kann. Die neue Funktion ist sowohl im Portal unter spieler.tennis.de wie auch in der mybigpoint WebApp verfügbar. Weitere Informationen zur Funktion „Online Turnierabmeldung“ gibt es hier.
Du interessierst dich für die Sportbranche und möchtest Einblicke hinter die Kulissen des größten Damen-Tennisturniers in Deutschland erhalten, bei dem Stars wie Angelique Kerber seit 2021 ihr Können unter Beweis stellen? Dann bewerbe dich jetzt bei e|motion sports, dem Veranstalter der WTA bett1open in Berlin, des ATP MercedesCup in Stuttgart und der ATP Mallorca Championships, für ein studentisches Pflichtpraktikum in dem Zeitraum vom 15.01-15.07.2022 in Berlin (für einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten).
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Anfang 2022 findet der neue DTB-Athletiktrainer-Lehrgang statt, in dem die Teilnehmerinnen und Teilnehmer alles Wichtige zum allgemeinen und tennisspezifischen Athletiktraining lernen. Meldeschluss ist am 29.10.2021. Hier auf der Seite des DTB gibt es alle wichtigen Informationen.
In nicht einmal zwei Jahren werden Berlin und Deutschland Gastgeber des weltweit größten inklusiven Sportfestes sein. Die Special Olympics World Games 2023 werden das Land zum Epizentrum der Inklusion machen. Auch Tennis wird Teil der Weltspiele sein.