Der TVBB versucht weiter nach Kräften, die Entscheider der Politik von der geringen Ansteckungswahrscheinlichkeit mit dem Corona-Virus beim Tennisspiel in der Halle zu überzeugen. Leider bisher ohne Erfolg. Der Berliner Senat vertritt weiterhin eine andere Auffassung als zum Beispiel die Entscheider im Land Brandenburg. Hier können Sie eine Stellungnahme des Senators für Inneres und Sport, Andreas Geisel zu einem Schreiben des DTB bzgl. des Hallen-Tennisspielens in Berlin einsehen.
Aufgrund der fortbestehenden angeordneten Schließung der Tennishallen im Land Berlin (13. Infektionsschutzverordnung des Landes Berlin) und der derzeit nur eingeschränkten Nutzbarkeit der Hallen im Land Brandenburg haben wir uns entschlossen, den Wettspielbetrieb und den Turnierbetrieb im TVBB auch im Dezember vorerst weiter auszusetzen. Wir hoffen natürlich sehr, dass es im Januar entsprechende Änderungen der Verordnung geben kann und der Sport für unsere Vereine in den Berliner Hallen wieder ermöglicht wird.
Nach der Wiederaufnahme des Spielebetriebs werden wir die Verbandsspiele Winter 2020/2021 dann unmittelbar fortsetzen. Nach sorgsamer Abwägung der Möglichkeiten haben wir im TVBB folgendes beschlossen:
Auch laut der seit gestern (29.11.2020) gültigen dreizehnten Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung bleibt das Tennisspielen in der Halle in Berlin bis auf die bekannten Ausnahmen verboten.
Liebe Tennisspieler/-innen des TVBB, leider können wir auch jetzt, gut zwei Wochen nachdem das Spielen in den Berliner Hallen untersagt wurde keine positiven Änderungen vermelden. Wir bemühen uns weiter im Hintergrund und prüfen alle Optionen, wie das Hallen-Tennisspielen in Berlin zu ermöglichen wäre.
Leider ist durch die Veränderung der Sars Cov 2 Infektionsschutzverordnung im Land Berlin die Nutzung der Tennishallen derzeit nicht gestattet. Tennis darf daher in Berlin derzeit nur als Einzelspiel auf den Außenplätzen durchgeführt werden.
Der derzeit gültige Lockdown hat für einen Großteil unserer Berliner Vereine neben der Einschränkung des Vereinssports auch erhebliche finanzielle Auswirkungen. Aufgrund der Besonderheit, dass viele Vereine die Tennishallen in Eigenregie betreiben und die laufenden Kosten für Betrieb und Unterhalt weitergezahlt werden müssen, sind diese finanziell geschädigt.
Der gemeinnützige Sport in Berlin mit seinen Vereinen und Verbänden hat seit Beginn der Corona-Krise vielfältige Maßnahmen ergriffen, um die Auswirkungen für die Sporttreibenden und ihre Vereine und Verbände zu mildern.
Ein Schreiben aus dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg erläutert noch einmal die Voraussetzungen unter denen Sport in Brandenburg möglich ist.
Im Land Berlin ist das Tennisspielen in den Hallen ab morgen (Samstag, 7.11.2020) untersagt. Das Einzelspiel im Freien ist weiterhin gestattet.
Am 3.11. fand die Sport- und Jugendwartesitzung des TVBB als Online-Videokonferenz statt. Hier können Sie ein ausführliches Protokoll zu der Sitzung einsehen.
Durch die mittlerweile veröffentlichte Verordnung über die befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg ist das Einzelspiel sowohl in der Halle als auch im Freien möglich. Hierbei ist jederzeit auf die Einhaltung des Mindestabstandes (>1,5 m) und der Hygieneregelungen/ zu achten.
Die Verbandsspiele Winter bleiben ebenso wie alle Turniere analog zu der Berliner Regelung ab dem 2.11. 2020 -30.11.20202 ausgesetzt und werden somit verschoben.
Noch ist die 10. Änderung der Infektionsschutzverordnung nicht einzusehen. Nach der Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Länderchefs (Punkt 5d.) sowie laut Pressemitteilung des Senats ist jedoch davon auszugehen, dass das Tennisspielen zu zweit - also ein Einzel - im November möglich sein sollte (ggf. auch zu viert (Doppel), wenn alle Spieler aus einem Haushalt kommen - dies bleibt jedoch abzuwarten.)
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